Erklärungen:

1. KAUFMERKMALE (Checkliste) FÜR PYROTECHNIK ARTIKEL

Folgende Merkmale müssen Sie auf einem in Österreich gekauften bzw. versendeten pyrotechnischen Artikel vorfinden

1.   DEUTSCHE BESCHREIBUNG

des Artikels, richtig, sichtbar, lesbar, immer auf der kleinsten Verpackungseinheit und dauerhaft gekennzeichnet

2.   HERSTELLERNAME

der eingetragene Handelsname oder die eingetragenen Handelsmarke mit Postanschrift des Herstellers

3.   IMPORTEURNAME

hat der Hersteller keinen Firmensitz in der EU, muss neben dem Herstellernamen, die angabe des eingetragenen Handelsnamens, oder der eingetragenen Handelsmarke mit Postanschrift des Importeurs vermerkt sein

4.   NAME & TYP DES GEGENSTANDES

z.B. Feuerwersbatterie “FIRE”

5.   REGISTRIERUNGSNUMMER

 z.B. 1395-F2-0290/2015

6.   CE-KENNZEICHNUNG

 das gültige CE-Kennzeichen

7.   PRODUKT-, CHARGEN- oder SERIENNUMMER

zB. Art.Nr.6154071

8.   ALTERSGRENZE

zB. Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten

9.   KATEGORIE

z.B. F2, F3, je nach dem in welche Kategorie der Artikel fällt

10. NETTOEXPLOSIVMASSE

z.B. 50g NEMod. NEC (Angabe der Nettoexplosivmasse in Gramm)

 

KATEGORISIERUNG VON FEUERWERKSKÖRPER

Feuerwerkskörper werden ensprechend ihrer Verwendungsart oder ihremZweck un dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels unterteilt

Kategorie F1: ab dem vollendeten 12 Lebensjahr

Kategorie F2 und S1: ab dem vollendeten 16 Lebenjahr

Kategorie F3, F4, T1, T2, P1, P2, und S2: ab dem vollendeten 18 Lebensjahr

FEUERWERKSKÖRPER

Kategorie F1: Feuerwerkskörper die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachläßigbaren Lärmpegel besitzen und in geschlossenen Bereichen verwendet werden können. NEM maximal 7,5g

Kategorie F2: Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Raketen NEM maximal 75g, Vulkane und Fontänen NEM maximal 250g, Batterien NEM maximal 500g, (mit 100g Fontäne NEM maximal 600g) Verbundfeuerwerke NEM maximal 2000g

Kategorie F3: Feuerwerkskörper die eine mittlere Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und ausschließlich zur Verwendung mit entsprechender Sachkunde vorgesehen sind. Der Nachweis entsprechender Sachkunde ist die Teilnahme an einem Pyrotechnik Lehrgang und die erfolgreiche Ablegung der pyrotechischen Prüfung (F3 Schein)

Kategorie F4: Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und ausschließlich zur Verwendung mit entsprechnder Sachkunde vorgesehen sind. Der Nachweis entsprechnder Sachkunde ist die Teilnahme an einem Pyrotechnik Lehrgang und die erfolgreiche Ablegung der pyrotechnischen Prüfung (F4 Schein)

PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE FÜR BÜHNE UND THEATER

Kategorie T1: pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühne und Theater die eine geringe Gefahr darstellen.

Kategorie T2: pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühne und Theater die nur von Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden dürfen.

SONSTIGE PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE

Kategorie P1: sonsitge pyrotechnische Gegenstände die eine geringe Gefahr darstellen

Kategorie P2: sonstige pyrotechnische Gegenstände deren Verwendung Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten ist. In dieser Kategorie ist eine Glaubhaftmachung ausreichender Fachkentnis betreffend Umgang mit der konkreten Art (Produktgruppe) gegenüber der Behörde.

PYROTECHNISCHE SÄTZE

Kategorie S1: pyrotechnische Sätze die nur eine geringe Gefahr darstellen

Kategorie S2: pyrotechnische Sätze deren Verwendung Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten ist.

 

ABSCHUSSRICHLINIEN DER PYROTECHNIK

TRANSPORT

  • transportieren Sie Ihre Feuerwerksartikel nicht unverpackt in Ihrem Fahrzeug
  • lagern Sie pyrotechnische Artikel nicht neben Heizungen, offenen Kaminen oder Flammen. Lagern sie die Artikel in einem stabilen, verschließbaren Karton (Originalkarton)

VORBEREITUNG

BESICHTIGUNG VOM ABSCHUSSPLATZ (rechtzeitig und bei Tageslicht)

  • wie weit sind die Zuseher entfernt, können die Sicherheitsabstände eingehalten werden
  • Sind Gebäude, Parkplätze usw. in der Nähe (Brandgefahr, Funkenflug, Lackschäden)
  • wie ist der Platz beschaffen (Ebenheit, Untergrund, Übersichtlichkeit des Gelände)
  • sind feuergefährliche Einrichtungen (Tankstelle), Schulen, Krankenhäuser, Tierheime, Flughafen usw. in der Nähe

VORBEREITUNG DER PYROTECHNISCHEN ARTIKEL

  • lesen sie die Gebrauchsanleitung und die Warn- und Sicherheitshinweise auf der Verpackung
  • entfernen Sie eventuelle Transportsicherungen wie Schutzkäfige usw.

 AUFSTELLEN DER FEUERWERKSARTIKEL

  • Pyrotechnische Gegenstände müssen waagrecht auf ebenen, festen Untergrund aufgestellt werden (gegenbenenfalls zB Palette verwenden). Bei Bodensprühartikel und kleinen Feuerwersbatterien ist es hilfreich diese auf der Palette zu fixieren oder sofern möglich mittels Holzpfahl und Draht im Boden zu stabilisieren.
  • Bei Raketen fixieren Sie ein Abschussrohr im Boden oder verwenden Sie eine Abschussvorrichtung (Flaschen, Bierkisten sind als Abschussvorrichtungen völlig ungeeignet), neigen Sie die Schussvorrichtung weg von Zusehern und Objekten
  • Witterung, insbesondere Wind, berücksichtigen, schützen Sie Ihr Feuerwerk vor Feuchtigkeit

 ZÜNDUNG

ZÜNDUNG ALLGEMEIN

  • Zünden sie Feuerwerksartikel niemals in geschlossenen Räumen oder auf einem Balkon
  • Halten Sie die Sicherheitsabstände ein
  • erfolgt eine Zündung durch Reibung bewegen Sie den Artikel vom Körper weg, vor Ihnen dürfen keine Personen stehen
  • Handsprühartikel immer von der Seite aus zünden. Halten Sie niemals die Flamme vor die Ausstoßmündung.
  • Versager nicht sofort nachkontrollieren oder nachzuünden.

 ZÜNDUNG VON KRACHERN UN BÖLLER

  • werfen Sie diese Artikel, sofort nach dem Zünden, an einen sicheren Ort und entfernen Sie sich einige Meter
  • halten Sie den bereits gezündeten Artikel niemals in der Hand
  • stellen Sie niemals geballte Ladungen her um diese gemeinsam zu zünden
  • werfen Sie Böller niemals in Räume oder Behälter

 ZÜNDUNG VON RAKETEN

  • zünden Sie Raketen nicht in verbautem Gebiet, denken Sie daran Leitstäbe fallen zu Boden und könnten Verletzungen oder Schäden anrichten.
  • beachten Sie die Windverfrachtung der Leitstäbe
  • biegen Sie die Zündschnur seitlich weg und halten sie die Hand während dem Zünden nicht unter den Raketenmotor.
  • stecken sie die Raketenstäbe nicht in den Schnee oder in die Erde sonder verwenden Sie standsichere Abschussvorrichtungen

ZÜNDUNG VON DREHENDEN FEUERWERSARTIKEL (Sonnenräder)

  • Achten Sie beim aufbau, dass sich im Umkreis keine brennbaren Gegenstände befinden. Heiße Schlackenteile fliegen mitunter sehr weit und sind bis 1000°C heiß

NACHBEREITUNG

  • Stellen Sie sicher das die Feurwerkskörper abgebrannt und abgekühlt sind
  • räumen und säubern Sie den Abschussplatz
  • entsorgen Sie die Reste nach den Entsorgungsrichtlinen

WEITERE HINWEISE

  • innerhalb des Ortsgebietes (der Ortstafeln) ist für das Abbrennen von Feuerwerken eine Bewilligung vom Bürgermeister erforderlich (Ausnahme der Silvesterabend) außerhalb vom Ortsgebiet ist der jeweilige Grundstücksbesitzer verantwortlich.
  • pyrotechnische Gegenstände der Klassen F3 und F4 (Mittel und Großfeuerwerke) dürfen nur mit behördlicher Bewilligung besessen und verwendet werden.

 

VERBOTE DER PYROTECHNIK

VERBOTEN SIND

  • Pyrotechnische Gegensätze ohne CE-Kennzeichen oder Kennzeichnungen §32 Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze die §20 (Abs.1 Z4, Z5 u. Abs.2) nicht entsprechen
  • Reizerzeugende pyrotechnische Gegenstände und Sätze $33 Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehr bringen, am Markt bereitstellen
  • Knallkörper der Kategorie F2 §34 Besitz, Verwendung, Überlassung, Invekehr bringen, am Markt breitstellen, ausgenommen Knallsätze die ausschließlich Schwarzpulver enthalten
  • Nichtgewerbliche Herstellung, Delaborierung und Manipulation §35
  • Gemeinsames Anzünden §36 pyrotechnische Gegenstände der KAT F1, F2, T1, P1, dürfen nur einzeln und voneinander getrennt angezündet werden, gilt nicht für Gegenstände die Personen verwenden die über protechnische Ausbildung verfügen
  • Widmungswidrige Verwendung §37
  • Verwendung an bestimmten Orten §38 die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der KAT F2 im Ortsgebiet ist verboten (der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen), dei Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen innerhalb und unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstallten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, Anlagen und Orten, insbesondere Tankstellen
  • Besitz und Verwendung unter besonderen Umständen §39 pyrotechnische Gegenstände der KAT F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden, pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichen Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht besessen und nicht verwendet werden.

Daten

DATEN

 

PYROTECHNISCHE BEGRIFFSERKLÄRUNGEN

BATTERIEFEUERWERK

Mehrere Batterien sind mittels “Konektor” verbunden werden um diese anschließend mit nur einer Zündung abgebrannt werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit die Batterien einzeln abzubrennen.

BENGALFEUER

Zylinderflamme oder gepulverter pyrotechnischer Satz. Brennt mit einer intensiv gefärbten Flamme.

BODENFEUERWERK

Es werden vor allem pyrotechnische Artikel wie Fontänen, Sonnen, Wasserfälle, Lichterbilder eingesetzt. Man spricht auch von einem “Barockfeuerwerk”.

EFFEKTHÖHE

ist der senkrechte Abstand zwischen der Abschussstelle und dem Gipfelpunkt von brennenden pyrotechnischen Effekten.

FEUERWERKSBATTERIE

Zusammenstellung von Feuerwerkskörpern die miteinander fix verleitet sind und durch nur eine Zündung in schneller Folge abgebrannt werden. Eine Batterie wir oft als “Cake” oder Cakebox” bezeichnet.

FEUERTOPF

die Effekte werden bei Ausstoß gezündet und bereits brennend ausgestoßen.

FONTÄNE

Bodenfeuerwerk, beim abbrennen einer Fontäne werden die entstehenden Effekte und Funken durch eine Düse senkrecht, möglichst hoch ausgestoßen.

INDOOR FEUERWERK

Feuerwerk für Innenräume (Bühnenfeuerwerk, Spezialeffekte bei Konzerten usw.) Es sind nur Feuerwerke der Klassen T1, T2 zugelassen.

KALIBER

Es wird der Innendurchmesser der Abschussrohre abgegeben durch die der Effektkörper getrieben wird.

KNALLKÖRPER

Sammelbegriff für verschiedenartige Feuerwerkskörper die als Effekt einen Knall erzeugen.

LANZE

pyrotechnischer Leuchtsatz der hauptsächlich zum Gestalten von Lichterbildern verwendet wird.

NEM (oder NEC)

(Netto Explosiv Masse) gibt an wieviel Exlosivmasse sich im Pyrotechnikartikel befindet.

RÜCHFALLHÖHE

ist der kleinste senkrechte Abstand zwischen der Abschussstelle und dem Ort des Verlöschens pyrotechnischer Effekte.

RAKETE

gehört zu den bekanntesten Feuerwerkskörpern. diese wird nach dem Rückstoßprinzip in ihre Flugbahn gebracht und nach erreichen der Steighöhe werden durch die Zerlegerladung die Effekte gezündet.

RÖMISCHES LICHT

einseitig verschlossenes Papprohr, dass über die gesamte Länge mit mehreren, zeitlich verzögerten “Effekt Schüssen” gefüllt ist.

SONNE

bestehen aus einer Papp- oder Kunsstoffscheibe mit Feuerwerkskörper und 2-3 Treibsätzen. diese sind in der Mitte durchbohrt, an einem Magel oder ähnlichem gelagert und drehen sich um die eigene Achse.

VERSAGER

werden Feuerwerkkörper bezeichnet, die nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

VERZÖGERUNG

Sammelbegriff für Bauteile (zB Zündschnüre)die ein zeitverzögertes auslösenvon Feuerwerkskörpern bewirken.

VULKAN

konische (kegelförmige) Bauform, Funktionsprinzip wie bei einer Fontäne.

WASSERFALL

ähnelt einer Fontäne, besitzt jedoch keine Düse. Dadurch werden die Funken weniger hoch ausgestoßen. die Feuerwerkskörper werden horizontal oder vertikal in erhöter Position gezündet. (zB von einem Gebäude).Die Feuerwerkskörper werden gleichzeitig gezündet und erzeugen einen dichten Vorhang.

STEIGHÖHE

ist der senkrechte Abstand zwischen der Abschussstelle und dem Gipfelpunkt der Zerlegung von pyrotechnischen Gegenständen.

VERBUNDFEUERWERK

mehrere Batterien die fix miteinander verleitet sind und mit einer Zündung abgebrannt werden.

 

KOMPONENTEN UND CHEMISCHE BESTANDTEILE VON PYROTECHNISCHEN ARTIKEL

KOMPONENTEN

  • BRENNSTOFF: der einen Stern brennen lässt, besteht meistens aus Metallen, Halbmetallen und Schwarzpulver, in der Form von Schießpulver (einem Gemisch aus Schwefel, Kohle und Kaliumnitrat)
  • OXIDATIONSMITTEL: das (meißtens) die nötige Sauerstoffmenge zur Verbrennung des Brennstoffes liefert. Zu den häufigsten Oxidationsmittel gehören: Perchlorat, Chlorat und Nitrat
  • FARBGEBER: einfache Chloride entsprechender Metalle wie Strontium, Natrium oder Kupfer
  • BINDEMITTEL: das den Sprengsatz bindet, ZB Gummi oder Harz
  • CHLOR-DONOR: ist die substanz die für die Reaktion mit farbgebenden Metallen zur Verstärkung der Farbintensität eingesetzt wird.

CHEMISCHE BESTANDTEILE

  • ALUMINIUM(Al) wird zur Erzeugung von weißen und silbernen Funken, bzw. Flammen verwendet. Es verleiht dem Feuerwerk die gewünschte zusätzliche Helligkeit.
  • BARIUMSALZ (Ba) wird verwendet um grünes Feuerwerk zu erzeugen.
  • KOHLENSTOFF (C) ist der Hauptbestandteil von Schwarzpulver, das als Feuerwerktreibstoff dient. Zu den üblichen Kohlenstoffformen, die als Treibstoffquelle dienen gehören u.a. Kohlepulver, Zucker und Stärke.
  • CALIUMSALZE (Ca) werden zur Verstärkung/Vertiefung der Farben verwendet, manche auch zur Farbgebung zB Caliumchlorid verleiht dem Feuerwerk orangene Farbe
  • CÄSIUMSALZE (Cs) helfen zu einer besseren Oxidation von chemischen Stoffen im Feuerwerk zB Cäsium Nitrat verleiht einen Indigo-Farbton oder violette Farbe.
  • KUPFER (Cu) erzeugt blaugrüne Effekte und Kupfer-Halogenide, solche wie Kupferchlorid, werden zur Erzeugung von blauen Farbtönen verwendet.
  • EISEN (Fe) stellt Funken her. Die Verbrennungstemperatur von Metallteilchen beinflußt die Farbe der entstehenden Funken. Es entstehen goldene Farbtöne.
  • KALIUMNITRAT (K) Kaliumchlorat und Kaliumperchlorat sind wichtige Oxidationsmittel. Die Kalium-Ionen verleihen eine purpur-rosa Farbe.
  • LITHIUM SALZE (Li) stehen für eine mäßig rote Farbe.Das Lithiumcarbonat gehört zu den üblichen verwendeten Farbgebern.
  • MAGNESIUM (Mg) verbrennt mit sehr heller, blenden weißer Flamme, es wird verwendet um weiße Funken zu erzeugen und den Glitzereffekt zu verbessern.
  • NATRIUMVERBINDUNGEN (Na) für gelbe Farbeffekte. Natriumnitrat ist jedoch so hell, dass er andere, weniger intensive Farben dominiert.
  • WEISSER PHOSPHOR (P) in fein verteiltem Zustand, entzündet sich weißer Phosphor an der Luft von selbst und leuchtet im Dunkeln. Er ist einer der Bestandteile von Feuerwerk Treibstoff.
  • SCHWFEL (S) ist Bestandteil von Schwarzpulver und wird auch als Feuerwerktreibstoff verwendet.
  • ANTIMON (Sb) steigert den Glanzeffekt der Feuerwerkes
  • STRONTIUMSALZE (Sr) sorgen für intensiv rote Farbtöne. Die Strontium Verbindungen dienen auch zur Stabliisierung von Feuerwerk-Gemischen.
  • TITAN (Ti) kann als Pulver oder flocken verbrannt und erzeugt dabei langes silbernes funkeln.
  • ZINK (Zn) ist ein blauweißes Metall, wird nicht nur bei Feuerwerken, zur erzeugung von Raucheffekten verwendet. Es wird auch für andere pyrotechnische Effekte eingesetzt.
  • RUBIDIUM (Rb) es entstehen purpur Farbtöne